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Aufgabe und Perspektive der Diakonie am Beispiel der Altenhilfe

Eine Vortragsreise durch Südkorea

Auf Einladung der Hanil Universität in Jeonju waren Uwe Breuninger, Diplomsozialpädagoge und Leitender Referent Altenhilfe und Angela Krohmer, Leiterin des Haus am Österberg Tübingen für fünf Tage nach Korea gereist, um dort über die Erfahrungen mit der Pflegeversicherung in Deutschland zu berichten. Ein zweiter Schwerpunkt war das Thema Diakonie, das für die Koreaner deshalb von Interesse ist, weil die christlichen Gemeinden im Moment dabei sind, eine gemeinsame diakonische Position gegenüber dem weltlichen Staat einzunehmen. In diesem Rahmen referierten Uwe Breuninger und Angela Krohmer an verschiedenen Universitäten im Land und bei mehreren Symposien. An sechs Vortragsveranstaltungen nahmen insgesamt rund 800 Personen teil. Nachfolgend veröffnen wir die Vorträge.

Die Samariterstiftung leitet ihren Namen von einem biblischen Gleichnis ab: Jesus erzählt die Geschichte vom barmherzigen Samariter. Der Samariter geht am verletzten Menschen nicht vorbei. Er gibt ihm spontan die notwendige Hilfe und sorgt für seine weitere Betreuung. Jesus schließt seine Erzählung mit den Worten: „Geh hin und tue dasselbe!“ Unser Name „Samariterstiftung“ erinnert uns immer neu an diesen Auftrag Jesu.

Das christlich-biblische Menschenbild bestimmt unser Handeln in der Diakonie.

Jeder Mensch ist eine von Gott geschaffene, einzigartige und geliebte Persönlichkeit. Als Ebenbild Gottes hat der Mensch – Frau und Mann – seine unverlierbare Würde, seine Freiheit und seine Verantwortung. Wir bleiben, unabhängig von Lebensumständen und unserer Leistung, gehalten von Gottes Liebe. Deshalb können wir unser Leben und unser Handeln hoffnungsvoll gestalten.
Bei unserer Arbeit mit alten und behinderten Menschen geht es neben der fachlichen Erbringung von Hilfeleistungen immer auch um die Qualität menschlicher Beziehungen, die sich in bestimmten, vom christlichen Glauben geprägten Haltungen und Einstellungen entfaltet. Der Blick für den einzelnen Menschen, für seinen Wert und seine Würde in jeder Lebensphase, spiegelt etwas wieder vom liebenden Blick Gottes, wie er im abschließenden Segen eines jeden Gottesdienstes erbeten wird: „Der Herr segne Dich und behüte Dich, der Herr lasse leuchten sein Angesicht über Dir...“. Die Einrichtungen der Samariterstiftung sollten Orte sein, wo diese Menschenfreundlichkeit Gottes erfahrbar und spürbar wird. Orte, an denen Menschen Orientierung finden, Halt, Geborgenheit, Sinn.

Die Situation der sozialen Arbeit in Deutschland

Der moderne Sozialstaat in Deutschland hat sich bewährt. Er hat aber auch sehr viel Geld gekostet. Die heutigen Herausforderungen sozialer Arbeit können nicht mehr genügend finanziert werden. Die Eigeninitiative der Bürger wurde zu wenig gefördert. Das zuletzt Genannte hatte zur Folge, dass bei vielen Bürgern sich ein Versorgungsdenken auf einem hohen Niveau herausgebildet hat. Die eigene Rolle wurde unterbewertet und die Rolle des versorgenden Staates überbewertet. Heute wissen wir: mit dieser Grundhaltung können wir die sozialen Probleme der Zukunft nicht lösen.
An die Stelle des Versorgungsstaates soll der aktivierende Sozialstaat treten, der den Rahmen bereit stellt, in dem Bürger und Organisationen, also auch die Diakonie, soziale Aufgaben übernehmen können. Die soziale Arbeit in Deutschland und hiermit auch die Arbeit der Diakonie ist einem großen Veränderungsprozess unterworfen. Diese Veränderung macht sich fest an den Themen: Zunahme der pflegebedürftigen Bürger auf Grund der Altersentwicklung der Gesellschaft, Einführung der Pflegeversicherung, Steigerung der fachlichen Professionalität, Verringerung der finanziellen Mittel, Steigerung der Erwartungen der Menschen die wir betreuen, Zunahme an Konkurrenz und vermehrtem Wettbewerb.

Als Diakonie übernehmen wir in unserem Sozialstaat nach dem Subsidiaritätsprinzip die Aufgabe, unter den gegebenen Rahmenbedingungen und in einem von der Politik gewollten Wettbewerb für eine große Anzahl von Menschen ein Dienstleistungsangebot zu machen in Pflege und Betreuung, in Unterbringung und Rehabilitation, in Diagnostik und Therapie. Der Diakonie sind bundesweit 26.205 Einrichtungen und Dienste mit insgesamt 1.040.551 Betten/ Plätze angeschlossen. Die rechtlich selbständigen Träger dieser Einrichtungen beschäftigen insgesamt 400.480 hauptberufliche Mitarbeiter.

Den Großteil der stationären Einrichtungen bilden die Einrichtungen der Altenhilfe mit 39% (1915), gefolgt von den stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe mit 21 % (1032 Plätze), der Jugendhilfe mit 16% , den Krankenhäusern mit 7% und der Familienhilfe mit 5%. Im Bereich der Altenpflege beobachten wir die Entwicklung eines expandierenden, kaum noch zu steuernden Sozialmarktes mit ausgeprägtem Wettbewerb und Konzentrationsprozessen bei den Trägern sozialer Arbeit. Private gewerbliche Anbieter drängen zusätzlich auf den Markt, und machen insbesondere in der Altenhilfe den freigemeinnützigen Trägern Konkurrenz.

Die Arbeit langfristig absichern

Die Samariterstiftung muss, um langfristig als „diakonisches Unternehmen“ gesichert zu sein, neben der fachlich professionellen Erbringung der Arbeit, die Gesetze des Marktes im Wettbewerb und den Rahmen gesetzlicher Vorgaben und behördlicher Reglementierungen beachten. Wir müssen flexibel und innovativ Bedarfsentwicklungen in Deutschland erkennen und entsprechende Angebote konzipieren. Die langfristige finanzielle Absicherung der Samariterstiftung und die zielgerichtete Besetzung unserer Arbeitsstellen mit fachlich und menschlich kompetenten Menschen ist deshalb unabdingbar.

In Deutschland beobachten wir einen generellen Fachkräftemangel im Bereich der Altenpflege. Gott sei Dank können wir diesen Trend für die Samariterstiftung noch nicht bestätigen. Momentan beobachten wir, dass wieder mehr Menschen in den sozialen Bereich und hiermit auch in die Altenpflege gehen. Dies können wir insbesondere an den Bewerbungen für unsere Altenpflegeschulen erkennen. Hier gibt es mehr Bewerber als Ausbildungsplätze. Der Grund für diese Entwicklung liegt vermutlich an der schlechten Arbeitsplatzsituation in der Wirtschaft. Die soziale Arbeit bietet für die Menschen auch in Zukunft eine höhere Arbeitsplatzsicherheit als die freie Wirtschaft.

Übernahme von Ausbildungsverantwortung

Wir müssen Ausbildungsverantwortung übernehmen. Die Samariterstiftung betreibt zwei Berufsfachschulen für Altenpflege. Jedes Jahr werden hier 50 qualifizierte Altenpfleger für den Arbeitsmarkt der Altenpflege ausgebildet. Darüber hinaus bestehen vielfältige Kooperationen zu anderen Trägern von Ausbildungsstätten sowie zu Universitäten, Berufsakademien und Fachhochschulen. Wir bieten Praktikantenplätze für die Studiengänge Pflegemanagement, Sozialpädagogik und Sozialwirtschaft. Hiermit leisten wir unseren Beitrag, damit wir in Zukunft unsere Stellen qualifiziert besetzen können.

Bis in die 60-er Jahre war der besondere Charakter der diakonischen Einrichtungen durch die kirchliche Bindung der Mitarbeiter gesichert. Die Zunahme an Diensten und Aufgaben und an die damit verbundenen Steigerung der berufliche Professionalität hat in den 70-er und 80-er Jahren zu einer Expansion des Personalbestandes geführt. Hinzu kam die Öffnung der innerdeutschen Grenze zwischen der DDR und der BRD und eine zunehmende Entkirchlichung der Gesellschaft.

Dies alles führte und führt dazu, dass sich die kirchliche Bindung der Mitarbeiter zu ihrer diakonischen Arbeit immer mehr lockert und wir heute nicht unbedingt davon ausgehen können, dass alle Beschäftigten von sich aus das diakonische Profil und die Zielsetzung des diakonischen Trägers mittragen können. Jedoch erwarten wir von Mitarbeitern auf allen Ebenen, dass sie sich mit den „diakonischen Zielen“ identifizieren und diesen Zielen nicht entgegenwirken. Hierzu bietet die Samariterstiftung den Mitarbeitern Hilfestellung durch Seminare an, bei denen sie wieder oder neu mit der Botschaft der Bibel und den diakonischen Inhalten bekannt gemacht werden. Lassen sie es mich benennen: Diakonische Arbeit hat auch die Aufgabe, missionarisch tätig zu sein.

Was ist Diakonischer Erfolg?

Die Samariterstiftung ist wie andere gemeinnützige, diakonische Dienstleistungsunternehmen nicht gewinnorientiert, muss aber sehr wohl erfolgsorientiert sein. Die Frage ist deshalb: gibt es so etwas wie einen „diakonischen Erfolg“ und verbinden sich damit Erwartungen, die über die üblichen Erwartungen im sozialen weltlichen Bereich hinausgehen? Hier sind wir bei einer Kernfrage der Unternehmensführung in der Diakonie.

Jeder Mitarbeiter hat an seinem Platz den für ihn definierten Auftrag so gut wie es geht zu erfüllen und muss seinen Beitrag für den Erfolg der Samariterstiftung leisten. Erfolgreich zu sein heißt unter den heutigen Bedingungen zunächst einmal, mit begrenzten finanziellen Mitteln (Pflegevergütungen) zurechtzukommen. Erfolgreich sein heißt auch, vertragliche Zusagen gegenüber unseren Bewohnern und dem Staat einzuhalten.

Bestimmungen und Vorgaben der staatlichen Aufsicht müssen erfüllt werden, so dass beispielsweise den Forderungen des Qualitätssicherungsgesetzes entsprochen wird. Zunehmender Bürokratismus durch immer neue gesetzliche Vorgaben kostet wertvolle Zeit, die für die Dienstleistung am Menschen verloren geht. Ausufernde Kontrollrechte durch externe Behörden ersticken Selbstkontrolle und Selbstverantwortung qualifizierter Mitarbeiter. Dies bedeutet, dass wir soziale Dienstleistung im Sinne gesetzlicher und gesellschaftlicher Anforderungen erbringen, die mit speziellen diakonischen Vorstellungen nicht unbedingt deckungsgleich sind.

Erfolgreich sein heißt hier, den richtigen Weg zwischen staatlichen Forderungen und eigener diakonischer Identität zu beschreiten. Die Anforderungen an Mitarbeiter unter diesen schwierigen Bedingungen werden immer höher. Kann es hier überhaupt noch zusätzliche diakonische Erwartungen des Arbeitgebers geben? Wir denken ja, weil die diakonischen Erwartungen sich zu einer Hilfestellung für die Mitarbeiter im Alltag entwickeln werden. Erfolgreich sein heißt hier: die Mitarbeiter erleben, dass die Inhalte des diakonischen Profils eine hilfreiche Unterstützung für ihren Arbeitsalltag darstellen.

Auch die Bewohner von Altenhilfeeinrichtungen haben ein sensibles Gespür für die Art, wie mit ihnen umgegangen wird. Gute Pflege ist für sie gekennzeichnet durch menschliche Zugewandtheit. Wenn wir nun alle genannten Punkte erfüllen, sind wir im Sinne der Diakonie erfolgreich

Perspektiven für die Diakonie

Die Diakonie wirkt aktiv mit bei der Gestaltung des Sozialstaates in Deutschland mit. Hierbei zeigt sie eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Sie unterstützt die Entwicklung neuer Angebote, die helfen, den Hilfebedarf der entsprechenden Zielgruppe zu erfüllen. Hierbei berücksichtigt sie die aktive Mitwirkung und Eigenverantwortung der Hilfebedürftigen und unterstützt bürgerschaftliches Engagement. Sie unterstützt die Bildung von ehrenamtlichen Strukturen, die die professionelle Arbeit in den Einrichtungen begleiten und unterstützen.

Verkündigung, Seelsorge und diakonisches Handeln gehören unabdingbar zusammen. Diakonische Einrichtungen brauchen die Kirchengemeinde, und die Gemeinde braucht die diakonischen Einrichtungen. Deshalb dürfen die Einrichtungen nicht auf der „grünen Wiese“ stehen, sondern müssen direkt in den Gemeinden geplant werden. Die Bewohner der Einrichtungen müssen Gemeindenähe erleben und spüren.

In diakonischen Unternehmen und Einrichtungen werden Hilfeleistungen, therapeutische Maßnahmen und Betreuung professionell erbracht. Diese Professionalität bezieht die Wertvorstellungen und ethischen Maßstäben im Sinne des christlichen Menschenbildes ebenso wie die Forderung nach Wirtschaftlichkeit mit ein. Die Diakonie ist und bleibt einer der wichtigsten Partner des Staates bei der Erfüllung sozialer Aufgaben und Gestaltung des Sozialstaates in Deutschland. Hierbei zeigt sie sich selbstbewusst, verkündigt das Wort Gottes und steht für ihr diakonisches Profil ein.

Probleme in der Samariterstiftung der letzten zehn Jahre und ihre Lösungen

Einführung der Pflegeversicherung: 1995 wurde der erste Schritt der Pflegeversicherung umgesetzt. Viele Menschen konnten aus eigenem Vermögen die Pflegekosten nicht mehr bezahlen und waren auf die Hilfe des Staates angewiesen. Dies wurde von vielen Menschen als beschämend empfunden. Durch die Einführung der Pflegeversicherung wurde für die pflegebedürftigen Bürger eine spürbare finanzielle Entlastung geschaffen. Dies hatte auch Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl dieser Menschen. Sie wurden von Empfängern einer sozialen Wohltat zu Empfängern von Versicherungsleistungen, in die sie als Pflegebedürftige auch einbezahlen.

Um den Bewohnern unserer Einrichtungen die Leistungen der Pflegeversicherung erschließen zu können, mussten wir die vom Gesetz vorgegebenen vertraglichen Forderungen erfüllen. Hier ist besonders der Abschluss von Versorgungsverträgen mit den Pflegkassen und dem Sozialhilfeträger zu nennen. Mit dem Abschluss des Versorgungsvertrages erkläre ich mich dazu bereit, dass ein vordefiniertes Leistungsprofil und Qualitätsanfordernisse des so genannten „Rahmenvertrages“ erfüllt werden. Diese Vorgaben sind minutiös aufgegliedert und beschrieben. Sie wirken unmittelbar in die Arbeit unserer Einrichtungen ein. Leider reicht es nun nicht aus, dem Bewohner die beschriebenen Leistungen zukommen zu lassen. Zusätzlich muss jede Leistung absolut korrekt und zeitnah dokumentiert werden. Es gilt der Grundsatz: „Leistungen, die nicht dokumentiert sind, werden als nicht erbracht bewertet und werden hiermit auch nicht bezahlt“. Hieraus resultiert für unsere Mitarbeiter eine große Zunahme an Verwaltungstätigkeiten, die von der direkten Betreuung der pflegebedürftigen Menschen abgeht.

Um die Zeit für diese Dokumentationsarbeit zu reduzieren und gleichzeitig qualifizierte Dokumentationen und Pflegeplanungen zu gewährleisten, haben wir begonnen, diese Arbeit mit Hilfe von speziellen Softwareanwendungen zu erfüllen. Erste Erfahrungen zeigen, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind. Unsere Mitarbeiter werden von Schreibarbeit entlastet und haben wieder mehr Zeit für die Betreuung der Bewohner.

Qualitätsmanagement: Wir sind über die gesetzlichen Vorgaben der Pflegeversicherung („Gemeinsame Grundsätze und Maßnahme zur Qualität und Qualitätssicherung“) und das Heimgesetz dazu verpflichtet, ein Qualitätsmanagement in unseren Einrichtungen der Altenhilfe aktiv zu betreiben. Es wird gefordert, dass wir regelmäßig so genannte „Leistungs- und Qualitätsnachweise“ erbringen. Hierbei weisen wir gegenüber zugelassenen externen Prüfinstituten oder dem „Medizinischen Dienst der Kassen“ nach, dass wir die Vorgaben und die Qualitätsanfordernisse des Versorgungsvertrages erfüllen (Zertifizierung).

Diese vertragliche Verpflichtung wird von uns erfüllt. Wir bewerten dies nicht als belastende Pflichtaufgabe, sondern als Möglichkeit, anhand der Fragestellung der externen Prüfer unsere Einrichtungen zu analysieren und weiterzuentwickeln. Bei der Auswahl der richtigen Prüfinstitute haben wir eine jahrelange Entwicklung mit vielen Diskussionen über die richtige Zertifizierung hinter uns. Heute sind wir davon überzeugt, dass wir mit der Zertifizierung durch das IQD (Institut für Qualitätskennzeichnung von sozialen Dienstleistungen) und dem damit verbundenen Qualitätssiegel den richtigen Weg gehen. Diese Prüfung erfüllt alle gesetzlichen Vorschriften und hat den großen Vorteil, dass neben der Erhebung der Prozess und Strukturqualität die erlebte Ergebnisqualität, „wie bewerten unsere Bewohner und deren Angehörige unsere Leistungen“ einen sehr hohen Stellenwert hat. Darüber hinaus werden unsere Mitarbeiter befragt, wie zufrieden Sie mit ihrer Arbeit sind. Auf Grund des differenzierten Fragekatalogs und dem damit verbundenen Kennzahlensystem haben wir die Möglichkeit, ein stiftungsinternes Benchmarking unserer Einrichtungen zu erstellen.

Umsetzung des internen Qualitätsmanagementsystems

Inhaltliche Grundlage für alle Maßnahmen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung ist das Unternehmensleitbild der Samariterstiftung. Das QM-System bezieht die gesetzlichen Anforderungen mit ein. Das QM-System mit den aus dem Leitbild abgeleiteten Prozessen ermöglicht, die Aufgabenfelder der Stiftung mit den jeweiligen Prozessen zu überblicken, zu lenken und nach Innen und Außen transparent zu machen. Die fachlichen Anforderungen und die Bedürfnisse der alten, behinderten und kranken Menschen werden inhaltlich im Qualitätsmanagement berücksichtigt. Das Ziel der Prozesse und Steuerungen ist die Zufriedenheit der Menschen für die Leistungen, die im Sinne des diakonischen Auftrages erbracht werden.

Das QM-System macht die Wechselwirkung der Prozesse und die Ausrichtung auf die Unternehmensziele deutlich und möglich. Damit ist eine unternehmerische Steuerung gewährleistet, die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung dynamisch und innovativ vorantreibt. Das System stützt sich auf Orientierung am christlichen Menschenbild, Führung durch Zielvereinbarungen, Prozessorientierung, Mitarbeiterentwicklung und –beteiligung, Kontinuierliches Lernen, Innovation und Verbesserung, Aufbau von Partnerschaften, Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit.

Das Qualitätsmanagementsystem wird vom Vorstand beauftragt und verantwortet. Der Vorstand wird hierbei durch die Qualitätssicherungsgruppe der Samariterstiftung unterstützt. Diese Gruppe besteht aus dem Hauptgeschäftsführer, der Referentin für Qualitätsmanagement, den leitenden Referenten der Fachbereiche Altenhilfe und Behindertenhilfe sowie aus jeweils einem Vertreter der Dienststellenleitungen aus den Bereichen Altenhilfe und Behindertenhilfe. Die Gruppe hat den Auftrag, die Umsetzung des QM der Samariterstiftung kontinuierlich zu beobachten, zu bewerten und Verbesserungsmöglichkeiten zu initiieren.

In den Einrichtungen gewährleistet jeder Dienststellenleiter, dass die Inhalte des Organisationshandbuches des jeweiligen Fachbereichshandbuches und der Bereichshandbücher den Mitarbeitern vermittelt werden, die von diesen Prozessen betroffen sind. Der Dienststellenleiter betrachtet und bewertet den jeweiligen Informations- und Wissensstand der Mitarbeiter. Hieraus abgeleitet werden werden den Mitarbeitern Schulungen ermöglicht.

Der Dienststellenleiter ist verantwortlich, dass die Prozesse des Organisationshandbuches, des spezifischen Fachbereichshandbuches und der Bereichshandbücher den verschiedenen Mitarbeitern vorgestellt und erläutert werden. Hierzu kann es notwendig sein, dass diese Prozesse in eine „einrichtungsspezifische Sprache“ übersetzt werden, damit die Mitarbeiter der Einrichtung die Inhalte nachvollziehen können. Bei dieser Vermittlung ist darauf zu achten, dass die vorgegebenen Inhalte der Prozesse nicht verändert werden.

Hierzu ist es unabdingbar, dass jeder Dienststellenleiter die zentrale Schulung zum Qualitätsmanagement der Samariterstiftung besucht. Zur Erfüllung dieser Aufgaben wird der Dienststellenleiter von der Qualitätssteuerungsgruppe unterstützt.

Finanzierungsprobleme

Wir erhalten für unsere erbrachten Leistungen in der Altenhilfe eine so genannte Vergütung. Diese Vergütung wird von uns sparsam und wirtschaftlich zur Finanzierung unserer Arbeit eingesetzt. Die Höhe des Pflegesatzes richtet sich nach den Grad der Pflegebedürftigkeit des Bewohners. Diese Vergütung darf nicht zwischen dem Leistungserbringer und dem Bewohner frei vereinbart werden. Sie wird mit dem Sozialhilfeträger, den Pflegekassen und dem Leistungserbringer vereinbart. Mit diesem Pflegsatz werden alle betreuerischen Leistungen, die Unterkunft und Verpflegung und die investiven Kosten des Gebäudes beglichen. Lediglich so genannte Zusatzleistungen, die finanziell jedoch nicht relevant sind, können zusätzlich zwischen Bewohner und uns vereinbart und vergütet werden.

Grundlage dieser Pflegesatzvereinbarung ist, dass der Leistungserbringer aufgrund der Leistungsqualitätsvereinbarung die Finanzierung erhält, die er benötigt, um seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Leider haben wir die letzen Jahre nicht die uns zustehenden Vergütungen erhalten. Grund hierfür war und ist die schwierige finanzielle Situation des Sozialhilfeträgers und der Pflegekassen. Dies hatte zur Folge, dass wir die Anzahl unserer Mitarbeiter teilweise reduzieren mussten. In Situationen, in denen wir eine Reduktion der Mitarbeiter wegen den Bewohnern nicht verantworten konnten, mussten wir diese nicht finanzierten Mitarbeiter über unsere Rücklagen finanzieren.

Im Jahr 2003 haben wir hier eine Schmerzgrenze erreicht und waren nicht mehr dazu bereit, auf der einen Seite zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Personal zu vereinbaren, aber dafür nicht die entsprechenden Personalkosten zu erhalten . Parallel hierzu trat auch der neue Rahmenvertrag für die stationäre Altenhilfe in Baden-Württemberg in Kraft. Da wir uns auf dem Verhandlungsweg nicht mit den Kostenträgern einigen konnten, haben wir die „Schiedsstelle“ angerufen. Hier wurde, nachdem wir minutiös all unsere Leistungen und unsere vorgehaltene Personalstruktur nachgewiesen haben entschieden, dass wir die notwendigen Vergütungen von den Kostenträgern bekommen. Hiermit haben wir erreicht, dass wir unser momentanes Personal finanzieren können und unsere vertraglichen Leistungen zum Wohle der uns anvertrauten Menschen erbringen können.
 
 


  

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